Aktualisierung Schleusensperren 2018 / 2019 – Hinweise für Main, Main-Donau-Kanal und Donau

„A  Anordnung

Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau

Strom- und schifffahrtspolizeiliche Anordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Standort Würzburg zur planmäßigen Schleusensperre im April 2018

Aufgrund von § 4 der Verordnung über die Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vom 30.01.2008 (VkBl. 2008 S. 312) sowie von § 1.22 Nr. 1 und 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16.12.2011 – BGBl. 2012 Teil I Nr. 1 S. 2 vom 02.01.2012 – Anlageband) und § 1.22 der Anlage A zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27.03.1993 (BGBl. I, S. 741 – Anlageband) in der jeweils gültigen Fassung ordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Standort Würzburg an:1

§ 1

An den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau werden folgende Schiffsschleusen und sonstige Schifffahrtsanlagen zur Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen vorübergehend außer Betrieb genommen und für den Schiffsverkehr gesperrt:

  1. Am Main

·          die Schleusen Mülheim und Krotzenburg in der Zeit vom 11. April 2018, 06:00 Uhr,
bis 25. April 2018, 12:00 Uhr,

·          die Schleusen Obernau bis Lengfurt in der Zeit vom 11. April 2018, 06:00 Uhr,
bis 30. April 2018, 12:00 Uhr,

·          die Schleusen Rothenfels bis Viereth in der Zeit vom 11. April 2018,06:00 Uhr,
bis 26. April 2018, 12:00 Uhr.

2.  Am Main-Donau-Kanal·        die Schleusen Bamberg bis Forchheim in der Zeit vom 11. April 2018, 06:00 Uhr,
bis 26. April 2018, 12:00 Uhr,

· die Schleusen Hausen bis Kelheim in der Zeit vom 10. April 2018, 06:00 Uhr,
bis 30. April 2018,12:00 Uhr.

3.  An der Donau· die Schleusen Bad Abbach bis Straubing in der Zeit vom 10. April 2018, 06:00 Uhr,
bis 30. April 2018, 12:00 Uhr.

Die Südkammer der Schleuse Kachlet steht in der der Zeit vom 10. April 2018
bis 30. April 2018 eingeschränkt zur Verfügung.

Beide Kammern der Schleuse Jochenstein stehen in der Zeit vom 10. April 2018 bis
30. April 2018 wechselseitig eingeschränkt zur Verfügung.

Ein durchgehender Schiffsverkehr ist  in der angegebenen Sperrzeit auf der Main-Donau-Wasserstraße nicht möglich.

Anfragen zum Durchfahren einzelner Schleusen, an denen im Rahmen der planmäßigen Schleusensperre keine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, können an das zuständige Wasserstraßen und Schifffahrtsamt gerichtet werden.

§ 2

Die vorübergehende Außerbetriebnahme mit Sperrung weiterer Schleusen der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau für den Schiffsverkehr in der Zeit vom 10. April 2018, 06:00 Uhr, bis 30. April 2018, 12:00 Uhr, zur Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen bleibt vorbehalten, wenn dies aufgrund von an diesen Schleusen eingetretenen Schadensereignissen, deren Folgen sich während des Betriebes nicht beheben lassen, erforderlich ist. Die vorübergehende Außerbetriebnahme mit Sperrung weiterer Schleusen wird unverzüglich angeordnet und bekanntgegeben.

§ 3

Die Anordnung tritt am 10. April 2018, 06:00 Uhr, in Kraft und am 30. April 2018, 12:00 Uhr, außer Kraft.

 

B  Hinweis

Main, Main-Donau-Kanal und Donau

Planmäßig vorgesehene Schleusensperren in den Jahren 2019 bis 2021

Die in den Jahren 2019 bis 2021 für die Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau vorgesehenen planmäßigen Schleusensperren zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an den Schiffsschleusenanlagen werden voraussichtlich in folgenden  Zeiträumen stattfinden:

Jahr 2019

von Montag, den 25. März 2019, 06:00 Uhr, bis Samstag, den 13. April 2019, 12:00 Uhr,

Jahr 2020

von Samstag, den 14. März 2020, 06:00 Uhr, bis Freitag, den 03. April 2020, 12:00 Uhr,

Jahr 2021

von Samstag, den 10. April 2021, 06:00 Uhr, bis Freitag, den 30. April 2021, 12:00 Uhr.

Ein durchgehender Schiffsverkehr wird in den angegebenen Sperrzeiten auf der Main-Donau-Wasserstraße nicht möglich sein.

Die vorstehend angegebenen Sperrzeiten berücksichtigen den Stand der Planungen am 05.02.2018. Änderungen sind derzeit nicht mehr beabsichtigt, können jedoch, insbesondere im Hinblick auf unvorhergesehene Schadensfeststellungen/Schadensereignisse an den Anlagen nicht ausgeschlossen werden.

Die von den Sperren betroffenen Schleusen mit ihren jeweils benötigten Sperrzeiten und die zur Durchführung der Schleusensperren erforderlichen Regelungen werden rechtzeitig vor Beginn der Sperren bekannt gegeben.

Würzburg, 14.02.2018
3600S – 312.4/010
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Standort WürzburgIm Auftrag
Rosenecker“
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