Ergänzung – Hilfsprogramme für Unternehmer in der Corona-Krise

Ergänzend möchten wir auf den Beschluss der Bundesregierung hinweisen, einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand einzuführen.

Grundvoraussetzung für den „Sofort-Kredit“ wird sein, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat. Weitere Bedingungen und Vorteile sind:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Unter folgendem Link finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung zum KfW-Schnellkredit von BMWi, BMF und KfW:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200406-bundesregierung-beschliesst-weitergehenden-kfw-schnellkredit-fuer-den-mittelstand.html

Die Pressemitteilung zur Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen der Europäischen Kommission finden Sie über den Link:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_570

Außerdem möchten wir auf die am 03.04.2020 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen aufmerksam machen. Die Ergänzung zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter der Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B3 und dem folgenden Link:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_officialsite&genericsearch_param.edition=BAnz+AT+02.04.2020&global_data.language=de

Die Unternehmen können ab sofort einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.

Weitere Informationen sowie den Antrag dazu finden Sie auf der Seite des BAFA unter dem Link:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Quelle: BDB

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