Lockerungsverordnung im Tourismus für Österreich – Info der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)

Die österreichische Gastfreundschaft ist weltberühmt, doch die Beherbergungsbetriebe stehen. aufgrund der Corona-Krise vor extremen Herausforderungen. Durch die am 18.05.2020 veröffentlichte Lockerungsverordnung des Gesundheitsministeriums bekommen die  Unternehmerinnen und Unternehmer im Tourismus aber nun endlich die schon lange geforderte Planbarkeit für die anstehende Sommersaison. Ein weiterer Lockerungsschritt betrifft die Schulung, Aus- und Fortbildung.

Für die Öffnung der Beherbergungsbetriebe und Unterkunftsstätten (darunter auch beaufsichtigte Camping- und Wohnwagenstellplätze, Schutzhütten und Kabinenschiffe) ab 29. Mai werden folgende Voraussetzungen festgelegt:

  • Mitarbeiter müssen bei Kontakt zu den Gästen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung (MNS-Masken, Visiere o.Ä.) tragen.
  • Gäste müssen in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zur gemeinsamen Wohneinheit gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten. Das gilt nicht, wenn durch Maßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Im gesamten Eingangsbereich und der Rezeption muss eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung (MNS-Masken, Visiere o.Ä.) getragen werden.
  • Nächtigungen in einem Schlaflager oder Gemeinschaftsschlafräumen sind gestattet, wenn
    • zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann oder
    • durch Maßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert wird.
  • Für Gastronomiebereiche gelten dieselben Regeln wie für das Gastgewerbe, allerdings ist Selbstbedienung bei Speisen und Getränken für Übernachtungsgäste zulässig, sofern durch hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Wellnessbereiche dürfen betreten werden, wenn besondere Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus getroffen werden und ein hygienisch einwandfreier Betrieb gem. Bäderhygienegesetz gewährleistet wird.

Für Anbieter von Schulungen, Aus- und Fortbildungen gilt ab 29. Mai:

  • Die Schulung, Aus- und Fortbildung ist in Räumlichkeiten bis zu einer Höchstgrenze von 100 Personen zulässig.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von einem Meter einhalten und haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Schutzvorrichtung (MNS-Masken, Visiere o.Ä.) zu tragen.
  • Das Infektionsrisiko ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren, wenn aufgrund der Eigenart der Ausbildung oder Schulung:
    • Der Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen und/oder
    • das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden Schutzvorrichtung (MNS-Masken, Visiere o.Ä.) nicht eingehalten werden kann.

Die detaillierten Verhaltensregeln für die ebenfalls für 29. Mai geplante Öffnung von Freizeitbetrieben und Seilbahnen werden noch vom Gesundheitsministerium erarbeitet und ehestmöglich veröffentlicht.

Gemeinsam mit dem Tourismusministerium wird die WKÖ – wie schon für die Gastronomie – Informationen, FAQs und Verhaltensempfehlungen für Betriebe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gäste auf www.sichere-gastfreundschaft.at online stellen, um ein möglichst reibungsloses Comeback der österreichischen Hotellerie sicherzustellen.

Die für 15. Juni angekündigte Öffnung der Grenzen zu Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn viele österreichischen Betriebe sind zum Überleben auf internationale Gäste angewiesen. Bis deren Geschäft wieder anläuft, braucht es spezielle Hilfspakete, für die sich die WKÖ  bei der österreichischen Bundesregierung massiv einsetzt.

Es braucht Maßnahmen, um für eine positivere Stimmung in Österreich zu sorgen und den heimischen Konsumentinnen und Konsumenten neben der Lust auf Konsum auch wieder Lust auf Urlaub in Österreich zu machen. Deswegen wird die Wirtschaftskammer Österreich Anfang Juni gemeinsam mit der Österreich Werbung eine große Kampagne für den heimischen Tourismus starten.

Quelle WKÖ Wirtschaftskammer Österreich

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