Schifffahrt in Österreich inkl. Kabinenschifffahrt – Aktualisierung der COVID-19 Regelungen

Am 27.05.2020 wurde vom österreichischen Bundeskanzleramt eine Novelle (siehe Anhang) zur Covid-19 Lockerungsverordnung veröffentlicht.

Die Novelle enthält u.a. Änderungen für die Personenschifffahrt, wo unter diversen Bedingungen ab 29.05.2020 die gesamte Tagesausflugsschifffahrt und die Kabinenschifffahrt in Österreich erlaubt ist.

In Österreich ist die Kabinenschiffahrt Teil der  Beherbergung (Hotel, Gastronomie)
www.sichere-gastfreundschaft.at

  • Ab 29. Mai ist die gesamte Tagesausflugsschifffahrt (egal ob im Linien- oder Gelegenheitsverkehr, auch „Bootstaxis“, Begräbnisfahrten, etc.) unter folgenden Bedingungen erlaubt:

o   In geschlossenen Räumen gilt § 1 Abs. 3: „Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.“

o   Im Freiluftbereich gilt § 1 Abs. 1: „Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“

  • Ab 29. Mai ist die Kabinenschifffahrt unter den Bedingungen des § 7 „Beherbergungsbetriebe“ in Österreich erlaubt.
    Allgemeine Leitlinien für Beherbergungsunternehmen finden Sie hier: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/
  • Bitte beachten Sie ggf. den § 10 „Veranstaltungen“.

      Allgemeines:

Es gelten die Allgemeinen Leitlinien für Beherbergungsunternehmen lt. BMLRT und WKO:

  • Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden in der selben Wohneinheit halten.
  • Mund-Nasen-Schutz im Bereich des Eingangs und der Rezeption tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Personen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
  • Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen bei der Rezeption und im Restaurant reduzieren.
  • Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
  • An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  • Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
  • Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
  • Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen, bzw. in
    Österreich die Telefonnummer 1450 anrufen!

Hinweis:

Fahrten von und nach Deutschland (Passsau) sind erst wieder mit der Grenzöffnung ab 15. 06. möglich. Bitte beachten: Hafensperre in Passau bis einschl. 23.06.2020 Anlegen nach Anmeldung möglich (! ?), rechtzeitig die entsprechenden Informationen einholen. Ebenso für Busfahrten (!)

Fahrten / Anlegen in die Slowakei und Ungarn sind im Moment noch nicht möglich.

2020_05_29_Schifffahrt_in_Oesterreich_2.COVID-19-LV-Novelle
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