Eintragungspflicht im bundesdeutschen Lobbyregister

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Lobbyregistergesetz (LobbyRG) mit Wirkung zum 1. Januar 2022 neue Regeln für die Interessenvertretung erlassen. Künftig müssen sich Personen, Unternehmen, Verbände und andere Organisationen registrieren, wenn sie Kontakt zu Mitgliedern, Organen – bspw. der Verkehrsausschuss –, der Fraktionen oder des Bundestags und der Bundesregierung – bspw. dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr – aufnehmen wollen.

2022_01_21_Eintragungspflicht_Lobbyregister
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