bayernhafen: Umschlag wächst um 4,6 %

bayernhafen hat heute für seine sechs Standorte Aschaffenburg, Bamberg, Nürnberg, Roth, Regensburg und Passau eine Jahresbilanz 2021 vorgestellt.

Rund 9,15 Mio. t Güter haben sie zusammen per Schiff und Bahn umgeschlagen. Das entspricht einem Plus von 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr, teilen die Hafenbetreiber mit.

Der Bahngüterumschlag 2021 betrug 6,40 Mio. t, das ist ein Zuwachs von 14,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Schiffsgüterumschlag betrug 2,76 Mio. t, das sind 12,8 % weniger als im Vorjahr – maßgeblich dafür sei, dass aufgrund der im Mehrjahresvergleich guten Wasserstände der Donau kaum Leichterungen bei überregionalen Schiffstransporten in den beiden Donauhäfen Regensburg und Passau erforderlich waren, heißt es. Per Schiff und Bahn werden z.B. Agrargüter, Baustoffe, Nahrungsmittel, Brennstoffe, Recyclinggüter, Mineralien und Industriegüter wie Maschinen und Automotivteile sowie Schwergut wie Trafos transportiert.

Ein deutliches Plus gab es den Angaben zufolge beim Kombinierten Verkehr, der im Vergleich zum Vorjahr um 22 % zulegte. 2021 wurden über alle Bayernhafen-Standorte 492.726 TEU umgeschlagen. Neben Containern im Seehafenhinterlandverkehr gehören dazu zunehmend Wechselbrücken und Sattelauflieger im kontinentalen Verkehr – ein Segment mit weiterem Wachstumspotenzial. Durch die Investitionen in den Ausbau der Terminals in den Bayernhafen-Standorten Nürnberg und Regensburg wird der Kombinierte Verkehr weiter gestärkt.

»In jeder unserer Standort-Regionen sind wir Güter-Drehscheibe für Import und Export und Motor der regionalen Wirtschaft. Für eine zuverlässige Versorgung der Region und einen umweltfreundlicheren Güterverkehr per Schiff und Schiene braucht es unsere Binnenhäfen mit ihrer Infrastruktur«, sagt Joachim Zimmermann, Geschäftsführer Bayernhafen, »Grundlage dafür sind langfristige Investitionen in die trimodale Hafeninfrastruktur und die konzentrierte Ansiedlung von Logistikunternehmen. Daher kann es nur eine klare Absage dafür geben, funktionierende Hafenflächen durch Nutzungsänderungen der Nachbarschaft einzuschränken oder Hafenflächen in größerem Stil gar anderweitig zu nutzen. Bestehende Beeinträchtigungen müssen im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme minimiert werden.«

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