Am 23. März 2020 hat die Bundesregierung das seit mehreren Tagen angekündigte „Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen“ vorgestellt. Der Staat gewährt im Rahmen dieses Programms u.a. finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu max. 10 Beschäftigten, d.h. konkret:
– bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), und
– bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Ziel dieser Maßnahme ist ein Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. Antragsvoraussetzung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, d.h. das antragstellende Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und der Schadenseintritt erfolgte nach dem 11. März 2020. Die Eckpunkte dieses Programms und weitere Details können Sie der beigefügten Anlage „Soforthilfe“ entnehmen.
Bitte schauen Sie sich auch die unten angefügte Pressemeldung der Bundesregierung vom 23. März 2020 an: Dort finden Sie eine sehr anschauliche Übersicht über sämtliche zwischenzeitlich eingeleitete Maßnahmen der Bundesregierung (u.a. das „Corona-Schutzschild für Deutschland“, Anlage) und weiterführende Links, über die die Einzelmaßnahmen näher erläutert werden.
Beigefügt finden Sie schließlich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem die Finanzämter Anleitungen erhalten, wie aktuell mit Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen und der Anpassung von Steuervorauszahlungen bez. Einkommen- und Körperschaftssteuer umzugehen ist.
Leider recht unübersichtlich ist momentan die Lage in den einzelnen Bundesländern. Auch dort, etwa in Bayern, NRW oder Hamburg, werden Unterstützungsprogramme aufgelegt, um den wirtschaftlich wegen des Corona-Virus in Not geratenen Unternehmen zu helfen. Bitte informieren Sie sich hierzu unmittelbar auf den Websites Ihres Bundeslandes.
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