Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat eine neu gefasste Regelung zur weiteren Anpassung der Schleusenbetriebszeiten eingeführt. Die Regelung ersetzt die bisherige Regelung vom 2. April 2020, wird umgehend eingeführt und im Portal ELWIS veröffentlicht. Die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen bleibt dabei unverändert.
Wir bitten um Kenntnisnahme.