Österreich: Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung – Kabinenschifffahrt

In Österreich gelten generell die Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
Wobei zu beachten ist; Kabinenschiffe sind in Österreich Teil der Beherbergung (Hotellerie) in Verbindung mit der Gastronomie.

Die Kabinenschifffahrt ist in Österreich seit dem 29.5.2020 wieder erlaubt.

Diese Bestimmungen sind sowohl an Bord, als auch im Bereich der Länden / Häfen einzuhalten. Es sind derzeit keine darüber hinausgehenden spezifischen rechtlichen Vorgaben für Passagierschifffahrtsländen auf Bundesebene geplant. Auch von den zuständigen Behörden der Länder sind keine Rechtsvorhaben bekannt.

Derzeit werden mit dem Gesundheitsministerium allgemeine Leitlinien für den Umgang mit COVID-19 (Verdachts-)Fällen an Bord von Passagierschiffen in Österreich ab (Meldekette, Maßnahmen an Bord,…) erstellt.

Generell ist die Vorgehensweise im Einzelfall zu entscheiden und es ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde federführend in deren Verwaltungsbezirk der Fall bekannt wird. Wobei, lageabhängig, das gelindeste Mittel zur Anwendung gelangt (von Absonderung einer einzelnen Person, Absonderung mehrerer Personen, Evakuierung des Schiffes, bis hin zur Desinfektion des Schiffes ist alles möglich).

Die Leitlinien seitens des Gesundheitsministerium folgen, sobald diese freigegeben sind.

 

 

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