Am 21. Juli 2020 tritt in Österreich die Verordnung zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer in Kraft: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_324/BGBLA_2020_II_324.htm
Demnach sind Beförderungsunternehmen, die Personen mit einem Wasserfahrzeug aus Gebieten mit Reisewarnung nach Österreich bringen verpflichtet folgende Daten festzuhalten:
- die Identitätsdaten der von ihnen beförderten Personen (vollständiger Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit),
- den ursprünglichen Abreiseort,
- die Abreise- und Ankunftszeit,
- die Grenzübergangsstelle für die Einreise in das Bundesgebiet,
- die Gesamtzahl der mit der betreffenden Beförderung beförderten Personen und
diese für 28 Tage aufzubewahren und sie auf Anfrage dem Gesundheitsministerium zu übermitteln.
Die tagesaktuellen Reisewarnungen sind hier zu finden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Bitte beachten Sie zudem die tagesaktuellen Einreisebestimmungen: https://www.bmk.gv.at/en/service/entry-requirements.html%e2%80%8b
Die Daten müssen bereits nach Fremdenpolizeigesetz § 111 erhoben werden. Mit der neuen Verordnung ändert sich nur die Aufbewahrungszeit (von 48 Stunden auf 28 Tage) und die Auskunftspflicht gegenüber dem Gesundheitsministerium. Eine entsprechende Nachricht für die Binnenschifffahrt mit Informationen in deutscher und englischer Sprache ist veröffentlicht worden (siehe Anhang).
Beste Grüße, mit der Bitte um Verbreitung
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
DI Vera Hofbauer
Abteilungsleiterin
Sektion Verkehr
Abteilung Schifffahrt – Technik und Nautik