Neue EU-Regeln für die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen – ZKR informiert über mögliche Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt

Der Wirtschaftsausschuss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat in einem Dokument über die „Richtlinie über die Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit durch Unternehmen“ (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), welche am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen ist, informiert und mögliche Auswirkungen auf das Binnenschifffahrtsgewerbe dargestellt. Diese Richtlinie ändert und verschärft die im Jahr 2014 festgelegten Regeln über die Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen. Details in den beigefügten Dokumenten:

2023_04_12_EU-Regeln_Nachhaltigkeitskriterien_ZKR 2023_04_12_Allgemeines 8-2023_Anlage
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