Binnenschiffer sollen für langes Warten an Umschlagstellen besser entschädigt werden
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) plädiert dafür, die Vergütung für Zeiten zu erhöhen, in denen Binnenschiffer in den Häfen und an Umschlagstellen länger als vertraglich vereinbart auf das Laden und Löschen ihrer Ladung warten müssen, das sogenannte Liegegeld. Die in der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLV) genannten Beträge traten für die Trockengutschifffahrt 1999 in Kraft – und sind seit über 25 Jahren nicht angepasst worden. Auf Initiative des BDB hat das Bundesjustizministerium deshalb nun eine Novelle der Verordnung eingeleitet. Die Verordnung ist für die Vertragspartner zwar nicht bindend, gilt aber als Orientierungsgröße im nationalen und europäischen Markt. Mit dem Liegegeld sollen zum einen die Unternehmer dafür entschädigt werden, dass sie mit dem über den vereinbarten Zeitraum hinaus lange liegenden Schiff keinen Umsatz erwirtschaften können. Zum anderen wird damit ein Anreiz für Sender und Empfänger geschaffen, zügig zu be- und entladen, was sich in den Transportpreisen positiv widerspiegelt.
„Es liegt auf der Hand, dass die in der Verordnung genannten Liegegelder nach über 25 Jahren für Trockengutschiffe bzw. nach 14 Jahren für Tankschiffe dringend der Anpassung bedürfen. In der Verordnung ist keine Anpassungsklausel, zum Beispiel in Form einer Indexierung, enthalten, wie dies etwa in Belgien seit vielen Jahren gesetzlich geregelt und praktiziert wird“, erklärt BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen. Bei den nun vorgeschlagenen Anpassungen hat der BDB gemeinsam mit dem Partikulierverband BDS Abt. Binnenschifffahrt allgemeine Teuerungen der letzten 25 Jahre gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Kostensteigerungen im Binnenschifffahrtsgewerbe, insbesondere hinsichtlich der stark gestiegenen Personalkosten, Versicherungsprämien, Aufwendungen für Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen werden bei den Entschädigungszahlungen damit zukünftig stärker berücksichtigt. An der Grundstruktur der Lade- und Löschzeitenverordnung, die zwischen Trockengut- und Tankschiffen unterscheidet, soll es nach Auffassung der Verbände keine grundlegenden Veränderungen geben.
2025_02_14_BDB_Novelle_ Lade-Löschzeitenverordnung_BinSchLV