Das Bundesverkehrsministerium wird das für die deutsche Binnenschifffahrt wichtige Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ ab Januar 2020 um ein weiteres Jahr verlängern.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zeigt sich nicht nur mit der Fortschreibung des Programms, sondern auch mit den erreichten inhaltlichen Verbesserungen durchaus zufrieden. Im Zuge der aktuellen Klimadebatte setzt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit seinem Team ein wichtiges Signal, damit die bereits jetzt besonders umweltschonende Binnenschifffahrt eine noch bessere Schadstoffbilanz erhält und Innovationen im Schiffbau realisiert werden können. BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg) erklärt hierzu:
„Das klein- und mittelständisch strukturierte Schifffahrtsgewerbe ist auf Unterstützung bei dem nun anstehenden Prozess der Modernisierung der Flotte angewiesen. Maßnahmen zur Schadstoffminderung und zur Neumotorisierung dienen dem Klimaschutz, sind aber äußerst kostenintensiv. Wir können deshalb sehr zufrieden damit sein, dass zahlreiche unserer Anregungen vom Bundesverkehrsministerium bei der Konzeption der Fortsetzung der Förderrichtlinie Berücksichtigung gefunden haben. Dazu gehören unter anderem die angehobenen Eurobeträge pro kW Leistung im Bereich der Motorenförderung und die verbesserten Pauschalen für den Ein- und Ausbau der Aggregate. Praxisferne Vorschläge, die bei der Erneuerung mehr schaden als nützen, hat das Ministerium erfreulicherweise unberücksichtigt gelassen.“
Das BMVI berücksichtigt den vom BDB befürworteten und auch explizit vom Gewerbe gewünschten technologieoffenen Ansatz in der neuen Förderrichtlinie. So werden zum Beispiel Motoren, die mit verflüssigtem Erdgas (LNG), Flüssiggas (LPG), Wasserstoff oder Methanol betrieben werden, sowie auch elektrische, diesel- und gaselektrische Antriebe und Hybridantriebe per Definition als emissionsärmere und damit förderfähige Motoren betrachtet. Außerdem bezuschusst der Bund Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Lärmminderung. Deutliche Verbesserungen wird es auch beim Antragsverfahren geben, indem zunehmend mit Pauschalen gearbeitet wird, etwa bei der Nachrüstung von Katalysatoren und Partikelfiltern.
Die „Übererfüllung“ der ab 1. Januar 2020 für alle Binnenschiffsmotoren geltenden strengen Abgasgrenzwerte aus der europäischen NRMM-Verordnung ist zwingende Voraussetzung für eine Förderfähigkeit von neuen Motoren. Der BDB konnte erreichen, dass das Maß der Unterschreitung auf ein vertretbar geringes Niveau begrenzt wird. Nun ist es Aufgabe der Motorenhersteller, dem Gewerbe ab 2020 entsprechend saubere Motoren zum Kauf anzubieten.
Der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf dem Parlamentarischen Abend des BDB im Frühjahr 2019 angekündigte „große Wurf“ für ein neues Flottenmodernisierungsprogramm für die Binnenschifffahrt, das Fördersätze von bis zu 80 % vorsehen könnte, ist durch die dafür notwendige Genehmigung bei der EU-Kommission erst ab 2021 zu erwarten.