Absenkung der EEG-Umlage für Landstrom muss auch für Binnenschiffe gelten

Bundeswirtschaftsminister vergisst die Fahrgastschifffahrt und muss nachbessern

Schiffe benötigen auch während der Liegezeiten in Häfen für das Leben und Arbeiten an Bord zum Teil erhebliche Mengen an Strom, den sie üblicherweise mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren selbst erzeugen. Dabei entstehen zwangsläufig Abgase und Geräusche, die die Luftqualität in Ufernähe und das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen können. Eine alternative Stromversorgung von Schiffen ermöglicht die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten. Das Problem ist aber, dass dieser Landstrom wesentlich teurer ist als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom. Die Bundesregierung will hier nun gegensteuern. Durch die Begrenzung der sog. EEG-Umlage auf 20 % sollen die Kosten für die Nutzung von Landstrom deutlich sinken und die Akzeptanz für diese alternative Energieversorgung in der Schifffahrt gesteigert werden. Seltsamerweise hat das Bundeswirtschaftsministerium dabei aber allein die Seeschifffahrt im Blick.

„Scheinbar hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übersehen, dass es auch im Hinterland Häfen und innenstadtnahe Liegestellen gibt, wo mit Landstrom ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Schadstoffemissionen geleistet werden könnte. Nicht nur die Anwohner in den Seehäfen, sondern auch die Bevölkerung in den Innenstädten hat ein starkes Interesse daran, dass die Energieversorgung der Schiffe von Land aus erfolgt und keine dieselbetriebenen Generatoren in Betrieb genommen werden müssen. Die Binnenschifffahrt ist gerne bereit, an Stelle des Dieselgenerators den Strom von Land zu nutzen. Hierfür müssen aber konkurrenzfähige Angebote vorliegen. So lange Landstrom deutlich teurer ist als der selbsterzeugte Strom an Bord, wird Landstrom nur eine geringe Akzeptanz finden. Der Bundeswirtschaftsminister muss deshalb seinen Gesetzentwurf dringend nachbessern“, erklärt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB).

„Eine Begrenzung der EEG-Umlage würde die Kosten der alternativen Stromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern deutlich erhöhen“, heißt es im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das Ministerium liefert damit selber die Begründung für eine bundesweite Kampagne für den Klimaschutz. Die Chancen, die in einem kostenreduzierten Stromangebot für die Binnenschifffahrt stecken, hat auch bereits die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder erkannt. Dort wurde im Juni 2020 beschlossen, dass auch für den Landstrom für die Binnenschifffahrt die EEG-Umlage „im Sinne einer Gleichbehandlung auf 20 % begrenzt wird“.

Während durch Dieselgeneratoren erzeugter Strom rund 16 Cent/kWh kostet, schlägt der Landstrom mit 25 bis 35 Cent/kWh zu Buche. Die EEG-Umlage stellt insbesondere für die Kabinenschifffahrt einen erheblichen Kostenblock dar: Je nach Größe des Unternehmens bzw. Art und Anzahl der Schiffe verursacht die EEG-Umlage Kosten von bis zu 1 Mio. Euro.

Zeitgemäße und leistungsfähige Stromtankstellen müssen flächendeckend im deutschen Wasserstraßennetz vorhanden sein, damit die Binnenschifffahrt vermehrt auf umweltfreundlichen Landstrom während der Liegezeiten setzen kann. Eine Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 % auch für die Binnenschifffahrt würde einen gewichtigen Beitrag dazu leisten, dass diese Entwicklung beschleunigt und das Landstromangebot konkurrenzfähig wird.

Quelle: BDB e.V.

 

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