Haushalt 2024: Schifffahrt kommt ungeschoren davon, Einbußen für Binnenhäfen

In der abschließenden Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 sind der Wasserstraßenetat und die Binnenschifffahrt ohne Kürzungen davongekommen, für die Binnenhäfen gibt es hingegen Kürzungen.

Das Wasserstraßen-Kapitel im Etat des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) und die Förderprogramme für die nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen sind auch bei den Schlussverhandlungen für den Bundeshaushalt 2024 ohne Kürzungen davongekommen. Das teilten die Haushaltspolitiker der Ampel-Koalition nach der Bereinigungssitzung vom 18. Januar mit. BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen zeigte sich zufrieden: „In Summe sind wir mit den Ergebnissen der Haushaltsberatungen durchaus zufrieden“, erklärte er. „Weder im Bereich des Ausbaus der Flüsse und Kanäle noch im Bereich der Gewerbeförderung hat es im Vergleich zum Regierungsentwurf für uns nachteilige Veränderungen gegeben. Offensichtlich wurden unsere Rufe verstanden, dass die Binnenschifffahrt nicht das Problem, sondern die Lösung für einen klimafreundlichen Güterverkehr ist.“

Einbußen müssen hingegen die Binnenhäfen hinnehmen: Wie vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgeschlagen, werden die „Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen“ auf 27 Millionen Euro reduziert. Mit den zuletzt sehr gut nachgefragten Mitteln können unter anderem Ersatzinvestitionen in die Hafenbahnen gefördert werden. Der Haushaltsentwurf vom Sommer 2023 hatte eigentlich eine Aufstockung von 42,5 auf 66 Millionen Euro vorgesehen, in der ersten Bereinigungssitzung im November hatten die Haushaltspolitiker sogar noch 7,5 Millionen Euro draufgelegt.

Aus Hafenkreisen war zu hören, man sei einigermaßen entsetzt über diese überraschende Kürzung. Viele Unternehmen hätten nur darauf gewartet, nach der Verabschiedung des Haushalts endlich auf den „Senden“-Knopf für ihre Förderanträge drücken zu können. BÖB-Geschäftsführer Marcel Lohbeck erklärte, die SGFFG-Förderung sei bisher eine Erfolgsgeschichte gewesen. „Die vergleichsweise kleinen Förderbeträge entfalten jeweils große Wirkung und das bereits kurz- bis mittelfristig.“ Mit der Kürzung konterkariere die Regierung ihre klima- und verkehrspolitischen Ziele.

Die Trassenpreisförderung für den Güterverkehr fixierten die Haushaltspolitiker bei 229 Millionen Euro. Das sind zwar 50 Millionen mehr als der Kürzungsvorschlag des BMF vorsah, aber immer noch gut ein Drittel weniger als im Regierungsentwurf geplant (350 Millionen Euro). Gegenfinanziert wird das durch eine Kürzung bei den Mitteln für digitale Leit- und Sicherungstechnik. Wie vom BMF vorgeschlagen, wird die Anlagenpreisförderung (Zuschüsse für die Nutzung von Rangierbahnhöfen) von 85 auf 20 Millionen reduziert. „Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltssituation: Wer Lkw-Transporte auf die Schiene verlagern will, darf keine 186 Millionen Euro bei den Güterbahnen streichen“, kritisierte Dirk Flege von der Allianz pro Schiene.

Der ursprünglich im Klima- und Transformationsfonds (KTF) angesiedelte Baukostenzuschuss von vier Milliarden Euro für die Bundesschienenwege, mit dem unter anderem die Korridorsanierung finanziert werden sollte, wird nun als Eigenkapitalerhöhung an die DB ausgezahlt. Das hat aus Haushältersicht den Vorteil, dass der Betrag nicht auf die Schuldenbremse angerechnet wird.

Quelle: SUT Newsletter / Matthias Roeser

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